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Feststellungstellungserklärung zur Abgabe der Grundsteuer bis 31.01.2023

Wohnimmobilienbesitzer mussten im Zeitraum vom 01.07.2022-31.01.2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben. Diese Abgabe sollte grundsätzlich elektronisch erfolgen. 

Falls die Abgabe der Erklärung nicht zeitgerecht erfolgt, drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall eine Schätzung der Angaben. Da es sich um eine Steuererklärung handelt drohen pro Verspätungsmonat mind. 25 € Verspätungszuschlag oder die Strafe beträgt 0,5 % der festzusetzenden Steuer. 

Abgabe der Erklärung

Gerne erstellen wir ihre Erklärung. Wir benötigen dazu folgende Daten:

Eigentümer, Name + Vorname

Adresse, E-Mail, Telefon

Grundstücksfläche

Flurnummer

Wohnfläche / Gebäudefläche

Die Wohnfläche/Gebäudefläche ergibt sich aus dem Kaufvertrag, Bauplan oder Versicherungspolice (bitte auf Aktualität achten, Stichtag 01.01.2022). Ggf. Um-, An- oder Ausbauten berücksichtigen. Als Wohnraum gem. Wohnflächenverordnung gelten keine Keller-, Wasch- und Trockenräume, Garagen, Dachböden. Balkone, Terassen und Logien zählen zu 25 %.

Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des letzten Grundsteuerbescheides und eine Kopie des Grundbuches. 

Die Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung der Grundsteuer betragen ca. 135 € brutto pro Grundstück bei Einfamilienhäusern gem. StBVV