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Private Steuererklärung – persönlich, einfach, zuverlässig

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Viele Webseiten bieten allgemeine Checklisten – doch gerade bei der privaten Steuererklärung ist persönlicher Kontakt entscheidend. Nur so lassen sich Unsicherheiten vermeiden und individuelle Besonderheiten berücksichtigen.

So funktioniert’s:
Die Einreichung Ihrer Unterlagen ist flexibel möglich:

  • per E-Mail

  • per Post

  • oder persönlich vor Ort

Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Unterlagen über das Jahr hinweg geordnet sammeln – ganz entspannt und ohne Zeitdruck.

Im nächsten Jahr reichen Sie dann alles gesammelt bei uns ein – ganz so, wie es für Sie am besten passt.

Damit wir Ihre Steuererklärung vollständig und korrekt erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen (sofern zutreffend):

Allgemeine Unterlagen:

  • Letzter Steuerbescheid

  • Personalien aller Familienmitglieder

  • Datenübermittlungsprotokoll (z. B. frühere Lohnsteuerkarte)

Versicherungen:

  • Nachweise über gezahlte Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Gesundheit & Soziales:

  • Krankheitskosten inkl. Fahrten zu Ärzten

  • Unterhalt an Ehepartner/in

  • Behindertenausweise oder entsprechende Bescheinigungen

Kinder & Familie:

  • Kinderbetreuungskosten (z. B. Kita, Tagesmutter)

  • Bescheinigungen zu Elterngeld, Kindergeld, usw.

Arbeit & Einkommen:

  • Bescheinigungen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld etc.

  • Fortbildungs- und Weiterbildungskosten

  • Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmaterialien

  • Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (z. B. Zinsen)

Weitere Nachweise:

  • Spendenquittungen

  • Handwerkerrechnungen

  • Rentenbescheide

Rentnerberatung: Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Viele Rentner sind unsicher, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wir prüfen für Sie, ob eine Steuererklärung erforderlich ist und wie hoch Ihre Steuerbelastung ggf. ausfällt.

Ein Anruf genügt – wir beraten Sie persönlich

Rufen Sie uns an und klären Sie mit uns, ob Handlungsbedarf besteht.

Wichtig: Seit dem Veranlagungsjahr 2018 drohen bei verspäteter Abgabe empfindliche Verspätungszuschläge. Lassen Sie es nicht so weit kommen – wir helfen rechtzeitig!

 

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